Muss man zwingend einen Umbau beim TÜV vorweisen (versteh ich nicht ganz weil hier immer von einer umtragungsbegründung die rede ist)?
Das wäre in meinem Fall die geänderte Zündeinstellung!?
wenn eine geänderte geschwindigkeit, nenne sie y, abgenommen werden soll,
möchte der tüv-prüfer wissen wie und warum dieses erreicht wird.
mit der bisherigen zusammenstellung erreicht die maschine geschwindigkeit x und basta.
dann kann die maschine nicht in gleicher abnahmemodifikation geschwindigkeit y erreichen.
so sieht es der amtsapparat...
und wenn keine vernünftige logische begründung erfolgt,
oder kein gutachten vorliegt, wo dieser sachverhalt bereits bestätigt wird,
stellen die herren sich mitunter pieselig an...
wenn man es recht betrachtet, erfolgt durch eine geänderte zündeinstellung bzw mit dem
12v polrad eine veränderung der drosselungsart für cb-xl und cy. damit erlischt sturr betrachtet die abe...
und man müßte sie erneut beim tüv abnehmen lassen.
da es aber häufig in der moderne zu keinen abnahmen kommt, weil die meisten prüfer
nicht willens sind die technische "verantwortung", "bestätigung" zu übernehmen, bekommt man seine
erwünschte änderung nicht...
die heren befürchten bei zu viel eigenmächtigkeit bei den abnahmen eine überprüfung aus eigenen reihen und
ein erlöschen ihrer prüftätigkeit. abgenommene prüfungen werden im hause des tüv´s stichprobenartig
durchgesehen, ob nötige gutachten etc vorhanden waren zur abnahme.
eine abänderung auf 50km/h fordert keinen umbau auf fernlicht oder elektrische hupe.
für bestimmte baujahre in der vergangenheit war es zulassig ein zweirad mit max 50ccm auch 50km/h fahren zu lassen.
dieser passus wurde wieder geändert. die heute geltende höchstgeschwindigkeit für ein
solches zweirad liegt bei 45km/h.
lalali