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Autor Thema: Neue BE und 50km/h Zulassung  (Gelesen 2110 mal)
flop93
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« Antworten #15 am: 14. Juli 2009, 08:57:23 »

servus,
mein freund ist gar nicht zum tüv gegangen, sondern glaub ich gleich zur zulassungsstelle.
kommt mir irgendwie komisch vor. geht das?
liebe Grüße,
Flo
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flop93
XL50
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« Antworten #16 am: 18. Juli 2009, 09:25:45 »

Will mir denn keiner antworten?
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« Antworten #17 am: 18. Juli 2009, 12:06:40 »

...doch, eine neue BE bekommt man beim TÜV. Die Zulasungsstelle setzt anschließend nur noch den
Stempel "BETRIEBSERLAUBNIS ERTEILT" drauf.

ciao Norbert

 Honda CB50
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Tobbessen
Herr Honda hat sich wiedermal was spezielles einfallen lassen!
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« Antworten #18 am: 24. Juli 2009, 21:37:21 »

Wenn das so billig ist, mach ich das aber auch bei meiner CB 50 J. Kann man nicht die bestehende BE auf 50km/h umschreiben lassen?

Sie fährt 60 laut Tacho. Ich weiß aber nicht was daran gemacht wurde (denke mal nur Drehzahlbegrenzer gekillt). Oder bekomme ich so eine Tuning Maßnahme in Verbindung mit der höheren Endgeschwindigkeit dann direkt legal eingetragen?

Also ich habe:
Honda CB 50 J mit Original BE
max. 60 km/h und ungefähr 9000-10000 rpm (vermutlich Drossel eliminiert)
max. 100 Euro übrig für so eine 50km/h Zulassung

Muss man zwingend einen Umbau beim TÜV vorweisen (versteh ich nicht ganz weil hier immer von einer umtragungsbegründung die rede ist)?
Das wäre in meinem Fall die geänderte Zündeinstellung!?
Wie können sich die Preise der Abnahme beim TÜV so extrem voneinander unterscheiden?
« Letzte Änderung: 26. Juli 2009, 21:43:35 von Tobbessen » Gespeichert

Honda = traditionelles Samurai Haus
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Lange Haare+Jethelm+Classic Gear Lederjacke+Pilotenbrille+CB50J= Heavy Metal

Mit der CB Lustig erntet man mehr Sympathien als mit einem Porsche.
flop93
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« Antworten #19 am: 14. August 2009, 11:39:37 »

Muss man zwingend einen Umbau beim TÜV vorweisen (versteh ich nicht ganz weil hier immer von einer umtragungsbegründung die rede ist)?
Das wäre in meinem Fall die geänderte Zündeinstellung!?
Wie können sich die Preise der Abnahme beim TÜV so extrem voneinander unterscheiden?
Hi Tobessen!
das frage ich mich auch, kann es dir leider nich beantworten.

Ich bin auch nicht im besitz einer BE und habe deshalb mal bei honda Offenbach angerufen.
Dort habe ich jetzt die Fahrgestellnummer überprüfen lassen ob die xl geklaut ist, was natürlich nicht der fall war grinseman. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung werden sie mir jetzt schicken und ich muss es bei der örtlichen Polizei bestätigen lassen.
Dann soll ich sie wieder zu honda schicken , damit sie mir die BE ausstellen können. Dafür verlangt Honda sage und schreibe 120€ :o ??????
Sie sagen für die Verwaltungskosten. Aber ich glaub ich zahl das denen, das ist mir zu stressig, es über den Tüv zu machen ;)
Lieben Gruß,
flo
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lalali
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« Antworten #20 am: 14. August 2009, 12:01:29 »

Muss man zwingend einen Umbau beim TÜV vorweisen (versteh ich nicht ganz weil hier immer von einer umtragungsbegründung die rede ist)?
Das wäre in meinem Fall die geänderte Zündeinstellung!?


wenn eine geänderte geschwindigkeit, nenne sie y,  abgenommen werden soll,
möchte der tüv-prüfer wissen wie und warum dieses erreicht wird.
mit der bisherigen zusammenstellung erreicht die maschine geschwindigkeit x und basta.
dann kann die maschine nicht in gleicher abnahmemodifikation geschwindigkeit y erreichen.
so sieht es der amtsapparat...
und wenn keine vernünftige logische begründung erfolgt,
oder kein gutachten vorliegt, wo dieser sachverhalt bereits bestätigt wird,
stellen die herren sich mitunter pieselig an...

wenn man es recht betrachtet, erfolgt durch eine geänderte zündeinstellung bzw mit dem
12v polrad eine veränderung der drosselungsart für cb-xl und cy. damit erlischt sturr betrachtet die abe...
und man müßte sie erneut beim tüv abnehmen lassen.
da es aber häufig in der moderne zu keinen abnahmen kommt, weil die meisten prüfer
nicht willens sind die technische "verantwortung", "bestätigung" zu übernehmen, bekommt man seine
erwünschte änderung nicht...
die heren befürchten bei zu viel eigenmächtigkeit bei den abnahmen eine überprüfung aus eigenen reihen und
ein erlöschen ihrer prüftätigkeit. abgenommene prüfungen werden im hause des tüv´s stichprobenartig
durchgesehen, ob nötige gutachten etc vorhanden waren zur abnahme.

eine abänderung auf 50km/h fordert keinen umbau auf fernlicht oder elektrische hupe.
für bestimmte baujahre in der vergangenheit war es zulassig ein zweirad mit max 50ccm auch 50km/h fahren zu lassen.
dieser passus wurde wieder geändert. die heute geltende höchstgeschwindigkeit für ein
solches zweirad liegt bei 45km/h.

lalali
« Letzte Änderung: 14. August 2009, 12:04:57 von lalali » Gespeichert

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carpeta
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« Antworten #21 am: 14. August 2009, 13:00:04 »


eine abänderung auf 50km/h fordert keinen umbau auf fernlicht oder elektrische hupe.
für bestimmte baujahre in der vergangenheit war es zulassig ein zweirad mit max 50ccm auch 50km/h fahren zu lassen.
dieser passus wurde wieder geändert. die heute geltende höchstgeschwindigkeit für ein
solches zweirad liegt bei 45km/h.

lalali

das war ja auch was ich meinte, aber das wurde ja hier bezweifelt lalali! :o
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. Nichts desto trotz: Rettet den Wald, esst mehr Bieber! Grinsend
lalali
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« Antworten #22 am: 14. August 2009, 16:24:33 »

nachzulesen hier:
http://www.cy50.de/forum/index.php/topic,4135.0.html

hatte ich mal dieses zusammengestellt, von bedeutung an dieser stelle der punkt 4) ff

zurück zum eigentlichen thema des threads bleibt noch nach zu reichen,
wie die alt-bekannten führerscheinklassen reformiert wurden und welche aktuellen klassen seit 1999 gelten:

Klasse    Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen
1      Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
1a      Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS)
1b      ab16 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & max. 80 km/h
1b      ab18 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & offene km/h
2      Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
3      Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen
4      ab 01.01.2002 Kleinkrafträder bis 50 ccm und max 45 km/h
4.3)    nach 01.01.1999 zeitweise max 50ccm und max  50 km/h,
4.2)    nach 01.04.1980 max 50ccm und max 40 km/h
4.1)    vor 01.04.1980  max 50ccm und unbegrenzt km/h

5      Traktoren, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³ bzw. maximal 25 km/h


ausnahmen von allen punkten unter 4.ff bleiben die moppeds. -mokicks und roller aus den
zeiten der DDR, die aus historischen gründen in ihrer einstufung bis 50ccm weiterhin offiziell
mit 60km/h gefahren werden dürfen.



kann noch mal nachsehen, wie sich der punkt 4.3 definiert.
dazu hatte ich neulichs keine lust, weil´s für den post für
die historie der cy80 nicht interessant war.

die ausführungen hierzu unter wikipedia scheinen mir nicht
korrekt zu sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad

wogegen hier eine sehr schöne erklärung zu finden ist.
http://wapedia.mobi/de/Moped

lalali
« Letzte Änderung: 14. August 2009, 16:45:29 von lalali » Gespeichert

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« Antworten #23 am: 16. August 2009, 10:18:33 »

Hi,
wegen der BE von Honda ; 120€ find icht krass teuer, ihr nicht? :o
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Benno
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Der Drehzahlgott :-)


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« Antworten #24 am: 20. August 2009, 09:05:41 »

Hi,
wegen der BE von Honda ; 120€ find icht krass teuer, ihr nicht? :o
ja schon, also beim Tüv kostet ne neue BE machen glaub ich 90€ :o
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Einfach mal reinschauen............

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... uns scheidet noch nicht mal der TÜV...!


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« Antworten #25 am: 02. November 2011, 13:45:14 »

@ VMikeV
du bekommst meines Wissens nach doch garkeine 50km/h zulassung mehr für die CY?!
Auf grund dessen war ich vor kurzem kurz bei einer Prüfungsstelle (kein TÜV/DEKRA) vorbeigefahren,
und die meinten immernoch
- beim Tüv Einzelabnahme,
- technisch zeigen dass sie nur 50km/h fährt,
- und umtragen lassen

Somit hätte man eben ein Krad (Mofa/Mokick/Moped) mit 49ccm und max 50km/h,
und das dürfe ich ja dann mit meinem rosa Lappen fahren.

--> die Praxis steht noch aus... habs also noch nicht durchgezogen...(*angsthab*)
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